Hinweise zu Neuaufnahmen und Austritt

Unsere Gläubiger – ID für den Lastschrifteinzug lautet: DE07ZZZ00000135255

Als Mandatsreferenz verwenden wir eure Mitgliedsnummer. Wir ziehen den Mitgliedsbeitrag jährlich ab dem 1. Montag im Januar ein. Die Vorabankündigung kann auch Bestandteil des Aufnahmeantrags bzw. der Beitrittserklärung oder der Mitteilung über die Umdeutung der Einzugsermächtigung sein.

Sollte sich eure Anschrift ändern, informiert bitte die Sektion, da sonst die Ausweise und die Zeitschrift „Panorama“ nicht zugestellt werden können.

Für alle Änderungen nutzt bitte das Kontaktformular oder sendet eine Email an info@alpenverein-poessneck.de

Austritt

Nach § 9 unserer Satzung muss der Austritt aus der Sektion schriftlich bis spätestens 30.09. des laufenden Jahres der Sektion mitgeteilt werden. Die Mitgliedschaft in der Sektion gilt im Falle des Austritts nur bis zum 31.12. des laufenden Jahres. Die generelle Gültigkeit des Ausweise besteht bei laufender Mitgliedschaft immer bis Februar des neuen Jahres, so dass der Zeitraum bis zum Versand der neuen Ausweise überbrückt wird.